Schutzschirm für Unternehmen: Der Insolvenzschutzschirm

Mit Wirkung zum 1. März 2012 hat die Insolvenzordnung teils erhebliche Veränderungen erfahren. Zukünftig soll die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen erleichtert werden. Mittel zum Zweck sind das sog. Schutzschirmverfahren sowie die Eigenverwaltung. Flankiert wird das Schutzschirmverfahren durch eine Stärkung der Gläubigerstellung sowie durch die Möglichkeit, Forderungen von Gläubigern in Haftkapital umzuwandeln. Mit dem Schutzschirm- oder Rettungsschirmverfahren sind die …

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